„Das Kleingedruckte“

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragliche Grundlagen
Die nachfolgenden Bedingungen wurden auf der Grundlage der Empfehlung des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV) erstellt. Ergänzend gelten bei der Buchung eines Pauschalangebotes bei der Agentur genusstur die Vorschriften des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff BGB). Sie gelten für Weinreisen, Genusswochenenden und Seminare gleichermaßen.

2. Abschluß eines Reisevertrages – Seminarvertrages
Die Anmeldung erfolgt auf einem Formular der Agentur genusstur. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Ihre Anzahlung auf unser Konto gilt als feste Buchung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Agentur genusstur zustande. Bei oder unverzüglich nach Ihrer Buchung und unserer Annahme händigen wir Ihnen schnellstmöglich eine schriftliche Bestätigung aus.
Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist der Agentur genusstur die Annahme erklären.

3. Bezahlung
Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag ist spätestens 8 Tage vor Reise- bzw. Seminarbeginn auf unser Konto fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 7 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Beitrag mit der Anmeldung fällig, hier gilt der Nachweis der Einzahlung als Buchungsbestätigung.
Bei Zahlungen auf den Gesamtpreis erhalten Sie von uns eine Sicherungsschein im Sinne von §651 k Abs. 3 BGB. Damit ist Ihr gesamtes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der Agentur genusstur abgesichert. Dauert die Reise oder das Seminar nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt Ihr Beitrag EUR 75 nicht, so darf der volle Preis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

4. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in Ihren Reise- bzw. Seminarunterlagen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung. Die darin enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß Änderungen zu erklären, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden.

4. Rücktritt, Umbuchung und Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Beginn einer Reise oder eines Seminars zurücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen. Bitte erklären Sie Ihren Rücktritt schriftlich. Nach verbindlicher Buchung entstehen je nach Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgende Rücktrittsgebühren in % des Gesamtpreises:
Bis 45. Tag vor Reise-/Seminarbeginn: 5%
Bis 31. Tag 10%
Bis 22. Tag 20%
Ab 21. bis 15. Tag 40%
Ab 14. bis 7. Tag 50%
Ab 6. Tag vor Reise-/Seminarbeginn 70% (Bei Ferienwohnungen 80%)
Bis zum Reise-/Seminarbeginn können Sie sich durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall haften Sie und der Dritte für den Gesamtpreis und die durch den Eintritt des Dritten verursachten Mehrkosten.
Bei Nichtantritt der Reise-/Veranstaltung ohne vorherige Benachrichtigung der Agentur genusstur ist der gesamte Veranstaltungsbeitrag fällig. Bei vorzeitigem Abbruch des gebuchten Angebotes ist eine Rückvergütung ganz oder teilweise nicht möglich. Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Beginn der Reise/des Seminars vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise bzw. Beginn des Seminars den Vertrag kündigen:
a) wenn Sie die Durchführung der Reise/des Seminars ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis bzw. Seminargebühr, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bei Nichterreichen der in der Ausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl, bzw. wenn die Reise- bzw. das Seminar wegen Krankheit des Dozenten oder aus technischen Gründen ausfallen muss. Wir werden versuchen, die Veranstaltung auf einen Ersatztermin umzubuchen, sofern dies möglich ist und die Kunden damit einverstanden sind. Änderungen werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. Bei Vertragsrücktritt durch die Agentur genusstur erhalten Sie Ihre Anmeldegebühren umgehend zurück.

6. Gewährleistung und Abhilfe
Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reise-/Seminarmangels, bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. Die Abhilfe können wir auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

7. Minderung des Reisepreises bzw. der Seminargebühr
Sie können bei nicht vertragsmäßiger Leistung eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens Leistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. Die Minderung tritt nicht ein, wenn Sie es unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

8. Schadensersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn der Mangel beruht auf Umständen, die die Agentur genusstur nicht zu vertreten hat.

9. Haftung
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reise- bzw. Seminarvorbereitung, die sorgältige Auswahl und die Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten, Veröffentlichungen und Seminarunterlagen angegebenen Leistungen, sofern wir keine Änderungen erklärt haben und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.

10. Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung der Agentur genusstur für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
Die Agentur genusstur haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (Besuch von Kulturveranstaltungen, Schwimmbäder etc.).
Bei Seminarveranstaltungen ist eine Haftung für Personenschäden, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl für mitgebrachte Gegenstände und Kraftfahrzeuge ausgeschlossen.

11. Mitwirkungspflichten des Reisenden
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden möglichst gering zu halten. Deshalb sind Sie insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung uns unverzüglich mitzuteilen. Kommen Sie schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise/des Seminars bei uns anmelden. In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/des Seminars verjähren in zwölf Monaten. Schadensersatzansprüche wegen Körperverletzungen oder Tötung des Reisenden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise/des Seminars.

13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Landau.

14. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise-/Seminarvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Stand: 20.03.2003

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